vom Spitalbergbaue pr 2033 fl ÖW. Diese Eingabe, welche den thatsächlichen Hergang bezüglich der beim Spitalberg Correktionsbaue erlaufenen Mehrbauten, und die denselben vorangegangenen Anordnungen entstellt und unrichtig anführt, kann keiner Berücksichtigung unterzogen werden, weil sie entschieden gegen die klaren und wohlbegründeten Beschlüße des Gemeinderathes vom 10. Novbr. 1857 Z. 5579 und vom 21. Septbr. 1860 Z. 5421 verstoßt, weil ferners diese Angelegenheit in Folge eines vom Herrn Karl Gutbruner bei der hohen k.k. Statthalterey unterm 16. Novbr. 1860 eingebrachten Gesuches gegenwärtig im Wege der politischen Behörde zu verhandeln und auszutragen ist – weiters weil eine und dieselbe Angelegenheit gleichzeitig nicht der Entscheidung einer politischen und einer Gerichtsbehörde, wie in dieser Eingabe gedroht wird, unterzogen werden kann; endlich weil der Herr Gesuchsteller nachzuweisen unterließ, daß
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