Wie aus den Akten hervorgeht, entbehren die Angaben des Herrn Karl Gutbruner der rechtlichen Begründung, und stützen sich nicht auf das richtige thatsächliche Verhältniß. Der Gemeinderath hat diese Mehrbauten nie genehmiget, so nie sich rücksichtlich derselben in eine Verhandlung eingelassen. Die Anordnung dieser Mehrbauten geschah, wie bereits erwähnt, gleichfalls nicht von Seite der Gemeinde, sondern von Seite der Kreisbehörde. Es ist demnach an die hochlöbliche k.k. Statthalterey die Bitte zu stellen, hochdieselbe wolle die Verwahrung der Gemeinde gegen diese Zalung der Kosten dieser Mehrbauten als rechtlich begründet anerkennen und die Verfügung treffen, daß die Bestreitung derselben aus einem anderen Fonde erfolge. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 956. Dr. Franz Pierer, als Vertretter des Baumeisters Karl Gutbrunner um Zalung einer Baurechnung
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