der von der Gemeinde nicht be- stellten Mehrbauten von 2033 fl ÖW aus Anlaß der Michaelerplatz Correction zurückgewiesen, und gegen jede derartige Auslage um so mehr Verwahrung ein- gelegt wurde, als von Seite der bestandenen kk. Kreisbehörde über die unterm 13. Novbr. 1857 von Seite des Gemeinderathes dortamts gestellte Anfrage, auf welche Anschaffung diese Mehr- bauten, gegen deren Zalung sich der Gemeinderath verwahre, sich gründen? Die mit Erlaße vom 14. Novbr. 1857 Z. 6948 gegebene ämtliche sohin beweiskräftige Erklärung hieramts einlangte, daß die bei dem Regulirungsbaue des Spitalberges stattfindenden Mehrherstellungen durch das kk. Kreisbauamt Steyr mit Ge- nehmigung des Kreisvorstehers angeordnet wurden – auch gegenwärtig sich in eine Zalung dieser nicht von ihr angeordneten und gegen ihren Willen ausgeführten Mehrbauten nicht einlassen könne.
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