Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

Geschäftsordnung innerhalb der Gränzen dieser Gemeinde Ordnung näher bestimmt. Eine solche Geschäftsordnung berathen in einer eigenen Commißion, welche schließlich unter dem Vorsitze Sr. Excellenz des Herrn Statthalters statt fand, und von der früheren Gemeinde Vertrettung angenommen wurde, hat wärend ihres bisherigen legalen Bestandes sich als praktisch und vollkommen entsprechend bewährt. Es wird von der Erwägung des neugewählten Gemeinderathes abhängen, bezüglich des Fortbestandes dieser Geschäftsordnung die weiteren Beschlüße zu fassen. Zu diesem Behufe erachte ich die Einsetzung einer Special-Commißion für nothwendig, deren Aufgabe es sein wird, diese Geschäftsordnung einer Revision zu unterziehen und das Resultat derselben in Vorlage zu bringen. Es erscheint mir gebothen, in diese Commißion Männer zu ziehen, welche bereits über die Bestimmungen und legalen Resultate

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