dem versammelten Gemeinderäthe mir den vorgeschriebenen Dienst- eid abgenommen, und ich habe an diesem Tage die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters der Stadt Steyr definitiv übernohmen. Indem ich mir erlaube, mich auf das Programm zu berufen, welches ich in jenem feierlichen Momente der hochansehnlichen Versammlung vorzutragen die Ehre hatte, und nochmals die Ver- sicherung ausspreche, unverückt und unverbrüchlich an demselben festzuhalten, lade ich die ver- ehrte Versammlung ein, vereint mit mir in Gottvertrauen an die uns übertragenen Ge- schäfte zu gehen. Ich erkläre hiemit die Wirk- samkeit des neugewählten Gemeinderathes der Stadt Steyr für eröffnet. 992. Vortrag Nach § 112 des allerh. sanktionir- ten Gemeinde Statutes wird die Art der Geschäftsführung des Ge- meinderathes durch eine eigene
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2