bei der ausgeschriebenen Wahl unter gesetzlichen Folgen ver- ordnet ist. Am 19. Jänner l.J. fand die Constituirung des neugewählten Gemeinderathes und die Bür- germeister Wahl statt. In Gemäßheit des § 43 des Gemeinde Statutes wurde zu dieser Sitzung jeder der 24 Herrn Gemeinde Räthe mit dem vorge- schriebenen Beisatze bezüglich der Folgen des Nichterscheinens ordnungsmäßig eingeladen. Laut ämtlichen Zustellungsbogen wurde das betreffende Einladungs- Dekret dem Herrn Gemeinde- rathe Anton Machek am 16. Jenner l.J. zugestellt. Bei der am 19. Jenner l.J. abge- haltenen Gemeinderaths Sitzung bei welcher die Wahl des Bür- germeisters vorgenohmen wurde, erschienen 23 Herrn Gemeinderäthe. Ein einziger Gemeinderath fehlte, Herr Anton Machek. Sein Ausbleiben von dieser Sitzung war weder mündlich noch schriftlich durch irgend einen
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