bei der ausgeschriebenen Wahl unter gesetzlichen Folgen verordnet ist. Am 19. Jänner l.J. fand die Constituirung des neugewählten Gemeinderathes und die Bürgermeister Wahl statt. In Gemäßheit des § 43 des Gemeinde Statutes wurde zu dieser Sitzung jeder der 24 Herrn Gemeinde Räthe mit dem vorgeschriebenen Beisatze bezüglich der Folgen des Nichterscheinens ordnungsmäßig eingeladen. Laut ämtlichen Zustellungsbogen wurde das betreffende EinladungsDekret dem Herrn Gemeinderathe Anton Machek am 16. Jenner l.J. zugestellt. Bei der am 19. Jenner l.J. abgehaltenen Gemeinderaths Sitzung bei welcher die Wahl des Bürgermeisters vorgenohmen wurde, erschienen 23 Herrn Gemeinderäthe. Ein einziger Gemeinderath fehlte, Herr Anton Machek. Sein Ausbleiben von dieser Sitzung war weder mündlich noch schriftlich durch irgend einen
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