Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

bei der Wahl des III. Wahlkörpers zum Gemeinderathe der Stadt Steyr gewählt. Unterm 16. Jänner l.J. brachte Herr Anton Machek hieramts ein Gesuch ein, in welcher er erklärte, aus Geschäftsrücksichten der Stelle eines Gemeinderathes sich nicht unterziehen zu können, weßhalb er bereits höheren Orts Schritte gemacht habe, daß er einen Reichs- oder Landes- beamten gleich zu achten, und zur Ablehnung der Wahl be- rechtiget sey. Auf diese Eingabe erhielt Herr Anton Machek unterm 16., zu- gestellt 17. Jänner l.J. folgen- de Erledigung: Nachdem in der gegebenen achttägigen Frist nach § 40 G.O. eine Einwendung gegen Ihre Wahl zum Gemeinderathe der Stadt Steyr nicht erhoben und diese Ihre Wahl sohin vom Ge- meinderathe bestättigt und rechtskräftig wurde, ein ge- setzlicher Ablehnungsgrund aber nach Ihrem eigenen Zu- geständnisse gegenwärtig nicht

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