Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

gegen die nachträgliche Genehmi- gung des Gemeinderathes vor- aussichtliche nicht unbedeutende Auslagen anzuordnen, mußte die gewissenhafte Erwägung entge- gen gestellt werden, daß nach dem von Ihnen meine Herrn geneh- migten Jahresvoranschlage keine Vorsicht getroffen war, selbst einen geringfügigen Darlehens- betrag zu zeichnen, und daß durch eine solche Verfügung das Gleichgewicht zwischen Einnahme und Ausgabe gestört worden wäre, da die eigenen Mittel nicht aus- gereicht und zu einer neuerlichen Capitalsaufnahme gegen Verpfän- dung von Hypotheken geschritten werden müßte, wodurch ich mit der in meinem Vortrage vom 29. August 1860 aufgestellten Be- hauptung, daß der Gemeinde zum erstenmahle nach 10 Jahren ein völlig gedeckten Jahres- Voranschlag vorliege in offenen Widerspruch gerathen wäre, und meiner Ueberzeugung, über die finanzielle Lage des Stadthaushaltes zuwider gehandelt hätte. Ich mußte daher meine Wirksamkeit

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