Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

dem versammelten Gemeinderäthe mir den vorgeschriebenen Diensteid abgenommen, und ich habe an diesem Tage die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters der Stadt Steyr definitiv übernohmen. Indem ich mir erlaube, mich auf das Programm zu berufen, welches ich in jenem feierlichen Momente der hochansehnlichen Versammlung vorzutragen die Ehre hatte, und nochmals die Versicherung ausspreche, unverückt und unverbrüchlich an demselben festzuhalten, lade ich die verehrte Versammlung ein, vereint mit mir in Gottvertrauen an die uns übertragenen Geschäfte zu gehen. Ich erkläre hiemit die Wirksamkeit des neugewählten Gemeinderathes der Stadt Steyr für eröffnet. 992. Vortrag Nach § 112 des allerh. sanktionirten Gemeinde Statutes wird die Art der Geschäftsführung des Gemeinderathes durch eine eigene

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2