Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

Amtsleitung habe ich es nichts destoweniger für eine Pflicht gegenüber meinen Mitbürgern gehalten, den Gemeinderathsver- handlungen eine wenn auch be- schränkte Öffentlichkeit dadurch zu verschaffen, daß ich die Druck- legung und Veröffentlichung des gesammten Rathsprotokolles genau nach dem Inhalte des Referates, ohne auszugsweise in selben etwas wieder zu geben, verfügte. Diese Veröffentlichung des Ergeb- nißes der gemeinderäthlichen Thätig- keit durch Drucklegung des gan- zen Inhaltes des Rathsprotokolles und Aufnahme desselben in das hiesige Lokalblatt wird, so hoffe ich, der löbliche Gemeinderath auch für die gegenwärtige Ver- waltungsperiode anzuordnen für gut heißen. Zugleich wird die Veranlassung zu treffen sein, daß jedem Gemeinderathe von Zeit zu Zeit eine Lieferung der gedruckten Rathsprotokolle zugestellt werde. Hiedurch wird jedes Mitglied des Gemeinderathes im Sinne seiner Beschlüße zu jeder Zeit die ämtliche

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