Aichinger das Referat zu entziehen, als eine Verletzung der nach der Gemeindeordnung dem Bürgermeister zustehenden Rechte, welche ich im Bewußtsein meiner Pflichten mit Ruhe und Würde, aber unbeugsam zu unserer aller Ehre zu wahren wissen werde. Ich habe nur noch eine Seite ins Auge zu faßen. Solche Verhandlungen bewirken Störung der uns in gegenwärtiger Zeit so nöthigen Eintracht, hiedurch offene Schmälerung unserer Thätigkeit im Beginne, und erweisen sich als persönliche Angriffe gegen einen Mann, der sich um die Gemeinde Steyr in einer sechsjährigen Dienstzeit Verdienste erworben hat. Es tritt jedoch hier noch ein Geboth unseres ämtlichen Wirkens ein, den ersten Beamten der Gemeinde, der mit mir die ganze Schwere der Verantwortlichkeit
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