in Kraft. Wolle demnach der löbl. Gemeinderath diesem meinem Antrage die Zustimmung ertheilen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 993. Vortrag Nach § 82 des allerhöchst sanktionirten Gemeinde-Statutes der Stadt Steyr sind die Sitzungen des Gemeinderathes öffentlich. Nur kurze Zeit blieb diese gesetzliche Bestimmung in Kraft. Die Ungunst der Zeiten, und ein leider nicht segensreiches Verwaltungsprinzip schlossen bald die Öffentlichkeit bei den Verhandlungen der GemeindeVertretung wieder aus. Zum Nachtheile der GemeindeVerwaltung und ihrer wenn auch nicht materiellen, so doch moralischen Erfolge war sie genöthiget, in abgeschlossener und den Gemeindegliedern unzugänglicher Weise jene oft hochwichtigen Geschäfte abzuwickeln, welche das Wohl und Wehe jedes Gemeindeangehörigen so nahe berühren. Beim Antritte meiner provisorischen
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