der Exekutive solche Fesseln anzulegen, wodurch der Le- bensnerv jeder Thätigkeit in Vorhinein unterbunden wird. Gegen eine solche Zumuthung, ein solches Zuwiderhandeln gegen die allerhöchst sank- tionirte Gemeindeordnung verwahre ich mich heute auf auf das Entschiedenste. Hieraus ergibt sich, daß der angeregte, angeblich bei der vorigen Gemeinde Vorstehung bestandene Mißbrauch in Bezug des von dem Herrn Sekretär Aichinger seit dem Jahre 1855 ununterbrochen im Rathssaale eingenommenen Sitzes – ein mir ins Gesicht geschleuderter Vorwurf sey, den ich mit Entrüstung zurück- weisen muß. Die Zutheilung eines Referates ist außer den angezogenen Paragrafen der Gemeinde- ordnung die Folge legal gefaßter Gemeinderathsbe- schlüße. Ich erkläre daher die Zu- muthung, dem Herrn Sekretär
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