Ratsprotokoll vom 20. Februar 1861

der Exekutive solche Fesseln anzulegen, wodurch der Lebensnerv jeder Thätigkeit in Vorhinein unterbunden wird. Gegen eine solche Zumuthung, ein solches Zuwiderhandeln gegen die allerhöchst sanktionirte Gemeindeordnung verwahre ich mich heute auf auf das Entschiedenste. Hieraus ergibt sich, daß der angeregte, angeblich bei der vorigen Gemeinde Vorstehung bestandene Mißbrauch in Bezug des von dem Herrn Sekretär Aichinger seit dem Jahre 1855 ununterbrochen im Rathssaale eingenommenen Sitzes – ein mir ins Gesicht geschleuderter Vorwurf sey, den ich mit Entrüstung zurückweisen muß. Die Zutheilung eines Referates ist außer den angezogenen Paragrafen der Gemeindeordnung die Folge legal gefaßter Gemeinderathsbeschlüße. Ich erkläre daher die Zumuthung, dem Herrn Sekretär

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