nachstehende Eingabe bei mir ein: „Unter der früheren Ge- meindeverwaltung haben sich zwey Mißbräuche, welche am Rathstische selbst her- schen, eingeschlichen, und diese sind folgende: 1. Nimmt der Gemeindebeam- te Aichinger an der Seite des Herrn Bürgermei- sters Platz, und die Herren Gemeinde-Räthe haben die sonderliche Ehre nach ihm zu sitzen. Der Vorsitz des Herrn Bürgermeisters besteht aber nach der Gemeinde- Ordnung und nach dem na- türlichen Verständniße darin, daß der Herr Bür- germeister oben am Raths- tische den Ehrenplatz einnimmt, und die Herren Räthe zu seinen beiden Seiten Platz nehmen. Ein Gemeindebeamter, dessen Dienstleistung in irgend einer Weise sey es als Schriftführer, Re- gistrator etc. benöthiget
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