und es wird sogleich der Bericht über selbe mit der Bitte an Sr. Excellenz dem Herrn Statt- halter gerichtet, Hochselber wolle den Wahlakt in Gemäß- heit des §. 45 des Gemeindestatutes Seiner Majestät unseren Herrn und Kaiser zur Allergnädigsten Bestättigung der Wahl des Bür- germeisters in Vorlage bringen. Die Fortführung der Amtsge- schäfte bleibt dem neugewählten Herrn Bürgermeister bis zu seiner Allerhöchsten Bestätti- gung provisorisch wie bisher übertragen; nach dessen Aller- höchster Bestättigung und Be- eidigung beginnt die Amtswirk- samkeit des neuen Gemeinde- rathes. Ich erkläre die erste Sitzung des neuen freigewählten Ge- meinderathes für geschlossen. M. Reschauer Vorsitzender Johann Amort Franz Karl Schriftführer Aichinger Sekretär
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