und es wird sogleich der Bericht über selbe mit der Bitte an Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter gerichtet, Hochselber wolle den Wahlakt in Gemäßheit des §. 45 des Gemeindestatutes Seiner Majestät unseren Herrn und Kaiser zur Allergnädigsten Bestättigung der Wahl des Bürgermeisters in Vorlage bringen. Die Fortführung der Amtsgeschäfte bleibt dem neugewählten Herrn Bürgermeister bis zu seiner Allerhöchsten Bestättigung provisorisch wie bisher übertragen; nach dessen Allerhöchster Bestättigung und Beeidigung beginnt die Amtswirksamkeit des neuen Gemeinderathes. Ich erkläre die erste Sitzung des neuen freigewählten Gemeinderathes für geschlossen. M. Reschauer Vorsitzender Johann Amort Franz Karl Schriftführer Aichinger Sekretär
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2