Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1861

In Gemäßheit des §. 43 der Aller- höchst sanktionirten Gemeinde- Statutes hat nun der konstituirte Gemeinderath aus seiner Mitte den Bürgermeister zu wählen. Nachdem mehr als zwei Drittheile der sämtlichen Gemeinderathsglieder nehmlich 23 Herrn Gemeinderäthe anwesend sind, so kann diese Wahl, zu welcher laut beiliegender Amtsrelation nach den Bestim- mungen des Gemeinde Statutes sämtliche Herrn Gemeinderäthe besonders eingeladen worden sind, nunmehr vorgenommen werden. Meine Herren, ich lade Sie ein, zur Wahl des Bürgermi- sters zu schreiten. Hierauf wurde jedem der 23. Gemeinderäthe nach Nahmens- aufruf ein Stimmzettel gegeben, und es wurden sonach von den Herrn Gemeinderäthen und Wählern gleichfalls nach Namens- aufruf die Stimmzettel in die Urne gelegt. Das Ergebniß der Wahl war folgendes: Von 83 abgegebenen Stimmen

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