Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1861

In Gemäßheit des §. 43 der Allerhöchst sanktionirten GemeindeStatutes hat nun der konstituirte Gemeinderath aus seiner Mitte den Bürgermeister zu wählen. Nachdem mehr als zwei Drittheile der sämtlichen Gemeinderathsglieder nehmlich 23 Herrn Gemeinderäthe anwesend sind, so kann diese Wahl, zu welcher laut beiliegender Amtsrelation nach den Bestimmungen des Gemeinde Statutes sämtliche Herrn Gemeinderäthe besonders eingeladen worden sind, nunmehr vorgenommen werden. Meine Herren, ich lade Sie ein, zur Wahl des Bürgermisters zu schreiten. Hierauf wurde jedem der 23. Gemeinderäthe nach Nahmensaufruf ein Stimmzettel gegeben, und es wurden sonach von den Herrn Gemeinderäthen und Wählern gleichfalls nach Namensaufruf die Stimmzettel in die Urne gelegt. Das Ergebniß der Wahl war folgendes: Von 83 abgegebenen Stimmen

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