Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1861

besserer Einsicht zu folge hätte ge- schehen, oder besser geschehen sollen, so mag wohl unrichtiges menschliches Dafürhalten aber in eine mangelhafte Erwägung daran Schuld tragen, in manchen Fällen aber auch ein anderer Umstand die Grundur- sache der nicht entsprechenden Thätig- keit abgeben: die gebundene Autonomie der Gemeinde. Das Auflassen jener Mittelbe- hörden durch kaiserliche Verord- nung, welche die Autonomie der Gemeinde faktisch zur Illusion mach- ten, hatte schon vor dem Erlaße des Allerhöchsten Diploms eine wohl- thätige Folge. Der Gemeinderath ergriff die erwünschte Gelegenheit, und gab vielleicht die Einzige des Reiches – seine Sitzungen durch umständliche – nicht auszugsweise Veröffentlichung seiner Sitzungsprotokolle wenig- stens eine indirekte Öffentlichkeit. Viel des Guten und Ersprießlichen gäbe es noch zu schaffen, und manche Uebelstände, wozu bisher die Kräf- te fehlten zu beseitigen — hiezu wird die Vorsehung, die gnädig über-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2