besserer Einsicht zu folge hätte geschehen, oder besser geschehen sollen, so mag wohl unrichtiges menschliches Dafürhalten aber in eine mangelhafte Erwägung daran Schuld tragen, in manchen Fällen aber auch ein anderer Umstand die Grundursache der nicht entsprechenden Thätigkeit abgeben: die gebundene Autonomie der Gemeinde. Das Auflassen jener Mittelbehörden durch kaiserliche Verordnung, welche die Autonomie der Gemeinde faktisch zur Illusion machten, hatte schon vor dem Erlaße des Allerhöchsten Diploms eine wohlthätige Folge. Der Gemeinderath ergriff die erwünschte Gelegenheit, und gab vielleicht die Einzige des Reiches – seine Sitzungen durch umständliche – nicht auszugsweise Veröffentlichung seiner Sitzungsprotokolle wenigstens eine indirekte Öffentlichkeit. Viel des Guten und Ersprießlichen gäbe es noch zu schaffen, und manche Uebelstände, wozu bisher die Kräfte fehlten zu beseitigen — hiezu wird die Vorsehung, die gnädig über-
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