Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1861

Kontrolle übernehmen kann, um als alleiniges der hohen StaatsVerwaltung und dem Gemeinderathe verantwortliches Vollzugsorgan mit jener Beruhigung und Garantie die Geschäfte zu vollziehen, wodurch eine bürgerliche Verwaltung mit segensreichem Erfolge sich zur Höhe ihrer Aufgabe zu schwingen vermag. Ich bin es meiner tiefen Ueberzeugung von einer solchen ersprießlichen Rückwirkung auf die öffentlichen Angelegenheiten schuldig, in diesem ernsten Momente auszu sprechen, daß die sämtlichen städtischen Beamten, als pflichtgetreu, verläßliche und für die Interessen der Kommune warm empfindende Diener mir die schwierige Aufgabe wesentlich erleichtert haben, wobei ich mich verpflichtet halte, dankbar jenem Gefühle Ausdruck zu leihen, welches mir die persönliche Hochachtung für den ersten Beamten der Gemeinde einflößt, der mit seltenem schöpferischen Talente begabt, mit umfassender

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2