Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1861

geübt wird, dürfte, so hoffe ich die Ueberzeugung begründen, daß die Gemeindeverwaltung keine Veranlassung unbeachtet ließ, die geeignet war, die Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigenthums im Stadtbezirke wirksam und schleunig zu bethätigen. Die neue Gestaltung im Or- ganismus der städt. Polizei und Aufsichtsorgane, hat die öffentliche Meinung über die Wichtigkeit derselben vortheilhaft gestärkt, und wirkt daher be- lebend und fördernd auf die Ausübung des Dienstes selbst zurück. Die städtische Amtsverwaltung ist gleichfalls dem Wirkungs- kreise des Gemeinderathes un- terstellt. Was ist in diesem Bereiche seit dem Jahre 1850 geschehen? Der Uebergang der Amtsfüh- rung vom bestandenen Magistrate mit seiner vielverzweigten und im hochbureaukratischen Grade zum Nachtheile eines schnellen

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