die Vorsehung der Stadt Steyr noch lange erhalten möge. In dieser schwierigen Zeit der theilweisen Rückerwerbung und Flüssigmachung altbestandener Einkünfte war eine Vermehrung der Ausgaben aus den Wohl- thätigkeitsfonden zu Gunsten einer erhöhteren Armenunter- stützung geradezu unmöglich – eine Erhöhung der Gemeinde- Subvention des Armen Institutes kaum erschwinglich, sollte nicht die Armenverwaltung in jene gefahrdrohende Choribdis [Charybdis] gerathen, die bei überspannter Armenbesteuerung – die Verarmung der Besteuerten nach sich zöge. Ich wiederhohle es mit Genug- thuung, die Gemeinde hat mit allen Kräften, die ihr zu Gebothe waren, der Armen- pflege ihre Sorge zugewendet. Eine vergleichende Erinnerung an den Zustand der städtischen Polizeiverwaltung vor dem Jahre 1850 im Entgegenhalte, wie gegenwärtig die Lokalpolizey
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