Ratsprotokoll vom 19. Jänner 1861

Seine Thätigkeit im Armen wesen mußte sich vor allem auf die Verwaltung durch Erhaltung und Vermehrung der bestehenden Armenfonds erstrecken, sollte die weitere Aufgabe erfüllt werden, sämmtliche Armen dereinst vollständig und derart zu versorgen, daß sie der Privatwohlthätigkeit nicht mehr bedürfen. Mit dem Beginne der Wirksamkeit des Gemeinderathes fällt die Entlastung des Grundes — die Verminderung der Dominical-Gefälle und als Folge hievon die Reduktion, und sohinnige theilweise Einstellung der Pfründengenüße zusammen. Die Hauptaufgabe der ArmenVerwaltung war daher jene Pfründenbetheilungen, welche vor dem bestanden, in annähernd billiger Weise durch gute und sparsame Verwaltung der Fonds wieder einzuführen. Diese Aufgabe wurde gelöst, Dank Ihren Bemühungen und der Sorgfalt Eines Mannes, dem

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