Ratsprotokoll vom 14. Jänner 1861

Kenntniß gesetzt werde. Zum Behufe der Konstituirung des neuen Gemeinderathes und der nach § 43 des Gemeinde Statutes vorzunehmenden Wahl des Bürgermeisters und Vizebürgermeisters wären Samstag den 19. l.Mts. die sämtlichen neu freigewählten Gemeinderaths-Mitglieder zur ersten Sitzung der neuen Gemeindevertrettung einzuladen. Unmittelbar vor diesem wichtigen Akte wird sich der gegenwärtige Gemeinderath zum letztenmale hier versammeln, um seine Amtsthätigkeit zum Abschluße zu bringen, und die ämtlichen Funktionen der neu gewählten Repräsentanz zu übertragen. Ueber das Resultat dieser Wahlen wird unter einem der hochlöblichen k.k. Statthalterey Bericht erstattet, und der Tag der Beeidigung der gegenwärtigen gemeinderäthlichen Wirksamkeit, so wie des Beginnes der neuen Gemeindeverwaltung hochderselben angezeigt. Einhellig nach dem Antrage. 27. Johann Hausleutner berichtet

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