Ratsprotokoll vom 4. Jänner 1861

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 4. Jänner 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr am 4. Jenner 1861 unter dem Vorsitze des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 12 Herren Gemeinde- räthen u.z. Amort, Edelbauer, Engl, Haas, Haindl Anton, John, Mayr, Millner, Sandböck, Schönthan, Stigler, Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Michael Haindl, Krenklmüller, Lechner, Mitter, Redtenbacher, Dr. Spängler, Unzeittig, Vogl, Vögerl und Werndl. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 7777. Vorlage der Wahloperate der Wahlkommißionen des III. Wahlkörpers de prs. 23. Dezbr. 1860 Z. 7706, des II. Wahlkör- pers de prs. 28. Dezbr. 1860 Z. 7777 und des I. Wahlkörpers de prs. 2. Jenner l.J. Z. 29. In Gemäßheit des § 40 der Gemeinde ist sogleich nach been- deter Wahl das vom l.f. Comißär zu unterfertigende Wahlproto- koll mit den demselben beizuschlie- ßenden Belegen dem Gemeinde- rathe versiegelt zu übermitteln, und sind Einwendungen gegen die Giltigkeit dieser Wahlen

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Stadt Steyr am 4. Jenner 1861 unter dem Vorsitze des Herrn prov. Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 12 Herren Gemeinderäthen u.z. Amort, Edelbauer, Engl, Haas, Haindl Anton, John, Mayr, Millner, Sandböck, Schönthan, Stigler, Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Degenfellner, Michael Haindl, Krenklmüller, Lechner, Mitter, Redtenbacher, Dr. Spängler, Unzeittig, Vogl, Vögerl und Werndl. I. Section Referent Herr Bürgermeister. 7777. Vorlage der Wahloperate der Wahlkommißionen des III. Wahlkörpers de prs. 23. Dezbr. 1860 Z. 7706, des II. Wahlkörpers de prs. 28. Dezbr. 1860 Z. 7777 und des I. Wahlkörpers de prs. 2. Jenner l.J. Z. 29. In Gemäßheit des § 40 der Gemeinde ist sogleich nach beendeter Wahl das vom l.f. Comißär zu unterfertigende Wahlprotokoll mit den demselben beizuschließenden Belegen dem Gemeinderathe versiegelt zu übermitteln, und sind Einwendungen gegen die Giltigkeit dieser Wahlen

beim Gemeinderathe binnen acht Tagen nach beendeten Wahlakte anzubringen. Im Grunde dieser gesetzlichen Vorschrift werden die Wahloperate der drei Wahlkomißionen mit dem Antrage in Vorlage gebracht, der löbliche Gemeinderath wolle die Beendigung der bisherigen Wahlverhandlungen sowie das Resultat derselben, welches durch Vorlesung der Protokolle der drey Wahlkörper, deren Operate hiemit entsiegelt und vorgetragen werden, zur geneigten Kenntniß nehmen und zu bestimmen befinden, daß in Gemäßheit der eingangs erwähnten gesetzlichen Anordnung nach Ablauf erwähnter achttägiger Frist der Gemeinderath sich wieder versammle um die eingebrachten Einwendungen oder sich ergebenden Umstände zu berichtigen und zu prüfen und das Resultat dieser Prüfung und endgiltigen Feststellung sowie das Ergebniß der gesammten Wahl der gemeinderäthlichen

beim Gemeinderathe binnen acht Tagen nach beendeten Wahl- akte anzubringen. Im Grunde dieser gesetzlichen Vorschrift werden die Wahl- operate der drei Wahlkomißionen mit dem Antrage in Vorlage gebracht, der löbliche Gemeinde- rath wolle die Beendigung der bisherigen Wahlverhandlun- gen sowie das Resultat derselben, welches durch Vorlesung der Protokolle der drey Wahlkör- per, deren Operate hiemit ent- siegelt und vorgetragen werden, zur geneigten Kenntniß nehmen und zu bestimmen befinden, daß in Gemäßheit der eingangs er- wähnten gesetzlichen Anordnung nach Ablauf erwähnter achttägiger Frist der Gemeinderath sich wie- der versammle um die einge- brachten Einwendungen oder sich ergebenden Umstände zu be- richtigen und zu prüfen und das Resultat dieser Prüfung und endgiltigen Feststellung sowie das Ergebniß der gesammten Wahl der gemeinderäthlichen

Schlußfassung und Bestättigung zu unterziehen, damit die öffent- liche Bekanntgabe der bestättigten Wahl und die Verständigung der Gewählten erfolgen könne. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. A. Haller Johann Amort Aichinger Sekretär Franz Karl Schriftführer

Schlußfassung und Bestättigung zu unterziehen, damit die öffentliche Bekanntgabe der bestättigten Wahl und die Verständigung der Gewählten erfolgen könne. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. A. Haller Johann Amort Aichinger Sekretär Franz Karl Schriftführer

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