Rathssaale, sowie die Bestimmung der Präklusivfrist, behufs der An- bringung den Reklamationen gegen selbe vom 14. bis 16. l.Mts. öffentlich kundgemacht und diese Kund- machung jedem Hausbesizer ämtlich zugestellt. Nachdem die Anfertigung der Wählerlisten erhoben würde, daß 83 wahlberechtigte Gemeindeglieder mit Steuern und Zuschlägen im Rückstande seien, somit ihres Wahl- rechtes verlustig seien, so glaubte ich es sowohl der Achtung vor meinen Mitbürgern schuldig zu sein, sowie auch dem Wunsche vieler Wahlberech- tigten, deren Rückstand auf einem Versehen beruht, dadurch zu entspre- chen, daß dieselben vor Ablauf der Präklusivfrist eine ämtliche Ver- ständigung über ihren Rückstand erhalten. Diese Verständigung ist an die Betreffenden ergangen. Am 16. l.Mts. wurden nach Ablauf der Präklusivfrist die Wählerlisten geschlossen. Nachdem keine Reklama- tion vorgekommen, so werden diese Wählerlisten in heutiger Sitzung dem Gemeinderathe zur Genehmigung
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