Hundebesizer frei von der Steuer zu belassen. Als nach Ablauf des zur Versteuerung gegebenen Termines von vollen zwei Monaten vom 1. August bis Ende Oktober kaum für die Hälfte der hierortigen Hunde die Versteuerung erfolgte, und auch kaum mit Grund zu erwarten stand, daß dieser Anordnung ohne wiederholter Aufforderung und Anwendung von Zwangsmitteln nachgekommen werde, so hat der Gemeinderath in der Sitzung vom 9. Novbr. l.J. die Erlassung einer neuerlichen verschärften Kundmachung unter Feststellung eines 14 tägigen Termines zur nachträglichen Steuer-Entrichtung beschlossen, und das Verfahren behufs der Durchführung der in der Kundmachung vom 24. Juli l.J. ad Num 4083 erlassenen Vorschriften genau vorgeschrieben. Die Frist war am 27. Novbr l.J. abgelaufen, und das Amt hat die ihr obliegende Revision in Sinne genannter Verordnung in Vollzug gesetzt. Ich berichte hiemit das Ergebniß:
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