Ratsprotokoll vom 17. Dezember 1860

Hundebesizer frei von der Steuer zu belassen. Als nach Ablauf des zur Ver- steuerung gegebenen Termines von vollen zwei Monaten vom 1. August bis Ende Oktober kaum für die Hälfte der hierortigen Hunde die Versteuerung erfolgte, und auch kaum mit Grund zu er- warten stand, daß dieser Anord- nung ohne wiederholter Auffor- derung und Anwendung von Zwangs- mitteln nachgekommen werde, so hat der Gemeinderath in der Sitzung vom 9. Novbr. l.J. die Erlassung einer neuerlichen verschärften Kundmachung unter Feststellung eines 14 tägigen Termines zur nachträglichen Steuer-Entrichtung beschlossen, und das Verfahren be- hufs der Durchführung der in der Kundmachung vom 24. Juli l.J. ad Num 4083 erlassenen Vorschriften genau vorgeschrieben. Die Frist war am 27. Novbr l.J. ab- gelaufen, und das Amt hat die ihr obliegende Revision in Sinne genannter Verordnung in Vollzug gesetzt. Ich berichte hiemit das Ergebniß:

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