Vergangenheit, resp. Deckung jeder für liquid erkannten Forderung, erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, für die fragliche Kanalherstellung am Neuthor dem Herrn Baumeister Anton Pichler den ermäßigten Ausführungsbetrag von 340 fl Ö.W. gegen ordentliche Quittung aus zubezalen, wovon derselbe auf Rubrik dieser Vorlage zu verständigen ist. In Folge dieses Antrages entstand eine längere Debatte, in welcher einige Mitglieder des Gemeinderathes den Standpunkt einnahmen, daß der Bau des Kanales in unnothwendig großen Dimensionen geführt wurde und auch einen größeren Kostenaufwand erfordert habe, als wenn selber von der Gemeinde in eigener Regie ausgeführt worden wäre; andere aber hervorhoben, daß rücksichtlich dieser Bauauslage für die Gemeinde aus dem Grunde keine Zalungspflicht hervorgehen könne, weil der Gemeinderath diesen Bau nie bewilligt sondern vielmehr gegen selben sich verwahrend ausgesprochen habe, und es
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