Ratsprotokoll vom 11. November 1860

1861 enthält, dem gerichtlichen Forum vorbehalten ist. Von dieser hohen Entscheidung sind die Rekurrenten unter Aushändigung der Rekursbeilagen zu verständigen und ist sogleich bezüglich der weiteren Einhebung der Verzehrungssteuer von den Wirthen und Fleischern pro 1861 die geeignete Vorkehrung zu treffen und die bisherigen VerzehrungssteuerEinheber aufzufordern, unverzüglich bei der Gemeindevorstehung zu erscheinen, um mit denselben die bis zur definitiven Feststellung der Verzehrungssteuer Einhebung pro 1861 nothwendig erscheinenden Maßnahmen zu vereinbaren. 6771. und 6804. Die Wirths- und FleischerCommune bittet um Rücknahme der erfolgten Aufkündung des Einhebungs-Uebereinkommens rücksichtlich der Verzehrungssteuer Einhebung pro 1861 mit dem Antrage von Erleichterungen für das steuerpflichtige Publikum. Nachdem die von den bisherigen Verzehrungssteuer Einhebern zu Gunsten des steuerpflichtigen Publikums beantragten Erleichterungen,

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