zu seiner Verehelichung mit Anna Klement, Hausbesitzerin No. 363 in Wieserfeld. Herr Primus Stornigg wird hiemit in Folge seines Einschreitens de prs. 30. Oktober 1860 Z. 6645 gegen Erlag der beim städt. Kassaamte zu entrichtenden Aufnahmstaxe pr. 10 fl 50 xr Ö.W. in den Verband der Gemeinde Steyr aufgenohmen und hievon derselbe sowie des städtische Conscriptions- und Kassaamt und die Vorstehung der früheren Zuständigkeits-Gemeinde zu verständigen. Dem Herrn Primus Stornigg wird in Folge Gemeinderathsbeschlußes vom heutigen Tage Z. 6645 das Bürgerrecht der l.f. Kreisstadt Steyr gegen Erlag der vorgeschriebenen beim städt. Kassaamte zu entrichtenden Taxe pr. 15 fl 75 xr Ö.W. verliehen. Dessen Herr Gesuchsteller unter Beilagen Rückschluß sowie das städt. Kassaamt und das Expedit wegen Eintragung dieses Herrn Bürgers im catastro civium auf Rubrik zu verständigen. Ist der Ehekonsens auszufertigen und hievon Gesuchsteller unter
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