pr. 6000 fl die der Stadtkommune eigenthümlichen Wiener Stadt BankoObligationen a. Nro. 42835 ddo. 30. Juni 1839 a 2 % pr. 2000 fl b. Nro. 23042 ddo. 8. August 1835 a 2 1/2 % pr. 2000 fl c. Nro. 23343 ddo. 8. Novbr. 1852 a 2 1/2 % pr 2200 fl aus der betreffenden Depositen Kassa zu beheben, im Depositenprotokolle ersichtlich zu machen und die letztgenannten 3 Stücke bei der Sparkassa Steyr mit dem Ersuchen zu deponieren, entgegen die in dortiger Verpfändung erliegenden Wiener Stadt Banko Obligation No. 37219 pr. 6000 fl an die Depositen Commißion zu erfolgen, und das Verzeichnis der hinterlegten Effekten entsprechend zu berichtigen. Ueber die in die Verloosung gefallenen 2 Stück Wiener Stadt Banko Obligationen im Gesammtwerthe von 8000 fl ist vom Amte die Umschreibung auf neue Währung nach den dießfalls zu gewärtigenden Direktiven zu veranlassen. Von dieser Anordnung werden das städt. Kassaamt rathschlägig, die Depositen Commißion mit Dupplicat, und die Sparkassa Direktion Steyr mit Note verständigt.
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