Bedingungen schon in dem ersten Gemeinderaths-Beschluße vom 15. Juni als wesentlich betrachtet worden, wenn die Gemeinde überhaupt die Errichtung eines dritten Jahrganges unternehmen sollte. Nachdem nun also die hohe Statthalterey sowohl, als auch das hohe Ministerium des Unterrichtes die von der Stadtgemeinde Steyr angebothenen, für unser Budget sehr bedeutenden Opfer als nicht einmahl zur Errichtung eines dritten Jahrganges einer unselbständigen Realschule als genügend erklärt, hingegen die Stadtgemeinde Steyr die Ausstattung dieser Schule mit einer besonderen Direkzion als höchst nothwendig bezeichnen muß, ohne im Stande zu sein, die bereits bewilligten Mittel noch weiters zu vermehren: so ergibt sich hier ein Conflict, dessen Lösung wohl am füglichsten dem durch die Entschließung seiner Majestät nun und wahrscheinlich demnächst einzuberufenden Landtage von Oberoesterreich überlassen werden dürfte.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2