V. Section Referent Herr Gem. Rath Dr. Spängler. 6318. Statth. Erlaß vom 19. Septbr. l.J. Z. 20957 u. 15. Oktbr. l.J. Z. 23263. Vortrag Aus den beiden, so eben abgelesenen hohen Statthalterey Erlässen geht hervor, daß der Errichtung einer dritten Klasse der Unterrealschule in Steyr auf Kosten der Gemeinde nichts im Wege stehe, falls der Charakter dieser Schule als der einer unselbstständigen gewahrt würde und auch nach (laut dem zweiten Erlaße) ein Adjunkt angestellt würde; daß hingegen für den Fall, daß die Selbstständigkeit dieser Realschule zugleich mit der Errichtung dieser 3. Klasse angestrebt würde, nicht nur strenge nach den k.k. Vorschriften über die Ausstattung solcher Schulen mit Lehrkräften und Lehrmitteln vorgegangen werden müßte, sondern sogar auch die bisher aus Staatsmitteln bestrittene Dotation dieser Schule in Frage gestellt werde. Laut dem 2ten Erlaße vom 15ten Oktober l.J. ist ein hohes k.k. Unterrichts Ministerium
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