Da aber die Fortführung und gänzliche Vollendung des QuaiBaues so rasch wie möglich in Hinsicht des öffentlichen Verkehrs für die Stadtgemeinde nur höchst wünschenswerth ist so stelle ich den Antrag der Gemeinderath willige in die unentgeldliche Abtrettung der alten Stadtmauer am linken Ennsufer in ihrer ganzen Ausdehnung vom Rathhause bis zum sogenannten Mähnthor [?] an das Wasserbau-Aerar zum Zwecke des beabsichtigten Quaibaues gegen dem, daß der Stadtgemeinde für richtige Abplanirung des Strassengrundes auf der ganzen Baustrecke keinerley Unkosten erwachsen. Wegen anderweitiger Verfügung bleiben die wenigen Decksteine der Stadtmauer vom Rathhause bis zum Kreisamtsgebäude von der Abtrettung ausgeschlossen. Beschluß per majora mit 12 gegen 2 Stimmen nach diesen Antrage und ist von diesem Beschluße das löbl. k.k. Bezirks-Bauamt in Erledigung der bezüglichen Anfrage vom 31. Oktbr. 1860 Z. 1507 mittelst Note in Kenntniß zu setzen.
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