IV. Section Referent Herr Gem. Rath Amort. 6528. Das Expedit relationirt über die Bestimmung der Plätze und erfolgte Anheftung der 3 Ret- tungsboote. Ist eine entsprechende Kundma- chung zu erlassen, mit welcher das Betretten, der Gebrauch und die Zueignung dieser Ret- tungsboote unter Androhung der hiernach zu verhängenden Strafen auf das strengste un- tersagt wird, sogleich zu er- lassen, zu verlautbaren und insbesondere an den Uferplät- zen zu affigiren. Das Polizeiamt und die Poli- zeiwachorgane erhalten hiemit die Weisung, die allgemeine Beachtung dieser wichtigen poli- zeilichen Anordnung unausge- setzt und sorgfältig zu über- wachen und jede wie immer geartete Benützung dieser Rettungsboote zu einem an- deren als den ausschließlichen Zweck der Lebensrettung eines Menschen strenge hintanzuhalten. 6683. Note des k.k. Bezirksbauamtes
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