ergeht, dieses Geld in Empfang zu nehmen und gehörig zu verbuchen. 6250. Michael Sergl, Gastwirth in Wieserfeld überreichte 25 fl Ö.W. von dem bei ihm nur zur Hälfte durchgeführten Best-Kegelscheiben als Widmung zu einem beliebi- gen wohlthätigen Zweck. Nachdem der Gastwirth H. Michael Sergl sich bei seinem Ansuchen um die Erlaubniß zum Abhalten ei- nes Bestscheibens in seinem Gast- hause in Wieserfeld unbedingt und freiwillig zur Ablieferung eines Barbetrages pr. 45 fl Ö.W. verbürg- te, so kann die Angabe, daß die- ses Scheiben nur zur Hälfte durch- geführt wurde nicht berücksichtigt werden, und es muß demnach auf die Ablieferung des ver- bürgten vollen Betrages pr. 45 fl Ö.W. bestanden werden. Es ist demnach der Gastwirth H. Michael Sergl vorzuladen, ihm dieser Beschluß bekannt zu geben, und ist derselbe zur Abgabe der noch fehlenden 20 fl auf Grund seiner freiwilligen Verbindlichkeit zu verhalten. Das Resultat dieser Vorladung ist zu relationiren.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2