ein Löhnungszuschuß von gleichfalls 2 fl bewilligt und hiemit gemeinderäthlich genehmigt. Hievon ist der Polizeiwachtmstr. und das Kassaamt, und zwar Ersterer mit dem Beisatze zu verständigen, bei Akkordirung der Montursstücke über die bisherigen Lieferungen erfahrungsgemäß zu berichten und der Mannschaft die eintrettende Aufbesserung ihrer Löhnung bekannt zu geben. 5805. Das Vorspannsamt überreicht das Vorspanns- und SchubfuhrenLizitations-Protokoll zur Genehmigung. Das vorliegende Lizitationsprotokoll über Beistellung der Vorspanns- und Schubfuhren für das Militärjahr 1861, wird für zweispännige Fuhren pr Meile mit 78 3/4 xr und für einspännige Fuhren mit 73 1/2 xr ÖW durch die Pachtanbiether Leopold Nußbaumer und Georg Oberhuber gegen dem gemeinderäthlich genehmiget, daß der Mehrbetrag nach § 28 des mit h. kk. Statthalterey Erlaße vom 2. Jänner 1858 Z. 15739 über die Behandlung der Vorspannsgeschäfte herausgegebenen Amtsunterrichts
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