so erscheinen die Bedingungen des Gemeinderathsbeschlußes vom 19. v. Mts vollständig erfüllt und es bleibt das bisher bestandene Miethverhältniß zwischen Gemeinde und Landeskonkurrenz un- verändert. Dem kk. Gendarmerie Zugs- Commando ist die Anerkennung des Fortbestandes des bisherigen Miethverhältnißes mit Note bekannt zu geben. Wolle der löbliche Gemeinderath hievon geneigte Kenntniß nehmen. Wird zustimmend zur Wissenschaft genommen. 5799. Johann Adlmayr, Besitzer der Behausung No 261 in Ennsdorf um pachtweise Ueberlassung des der seinem Hause befind- lichen städt. Grundstückes. Die Verpachtung des städtischen Grundfleckes Parz. No 71 mit 34 □ Klafter an Herrn Johann Adlmayr, Besizer des Hauses No 261 in Ennsdorf gegen einen jährl. Pachtschilling von 1 fl ÖW auf unbestimmte Zeit und gegen jedesmaligen beliebigen Wider- ruf wird unter der ausdrück- lichen Bedingung genehmiget,
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