mit welcher bekannt gegeben wird, daß in Folge Auftrages des Vorgesetzten Flügel Commandos die Kasernlokalitäten im städtischen Neuthorgebäude wie bisher und unter den seitherigen Bedingungen für das 1 Gendarmerie Regiments Commando in Miethe genohmen werden. Nachdem der mit der hohen kk. Statthalterey nõe der Landeskonkurrenz abgeschlossene Miethvertrag über die Vermiethung des städte Neuthorgebäudes für die Kasernirung der kk. Gendarmerie vom 1. November 1850 §. 3 auf 15 Jahre abgeschlossen ist, und die Kündigung dieses Vertrages vom 26. August l.J. mit vorstehend erwähnter Nota vom 9. l.Mts. wieder zurückgenommen so wie das Begehren des Gemeinderathes vom 19. v.Mts. Z. 5377 auf Aufrechthaltung des besagten Miethvertrages nach dem vollen Inhalte der ursprünglichen Kontraktsbedingungen angenommen wurde,
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