Ratsprotokoll vom 19. Oktober 1860

dem Armenfonde. Bei den Betheilungen aus dem Armen-Instituts-Fonde war es in den früheren Jahren Ge- pflogenheit, daß sich diejenigen die einer solchen Betheilung be- züglich ihrer Armuth würdig zu sein glaubten, beim Gemein- derathe darum meldeten, wo sie dann in ein Verzeichniß aufge- nommen und zu den regelmäßig von dem zu drei Monaten anberaumten Armen-Commissions- Sitzungen, welche aus den Hochw. Pfarrseelsorgern, den Vier- telmeistern und Armenvätern bestehend regelmäßig abgehalten, vorgeladen wurden. Bei diesen Sitzungen wurde dann immer von den Anwesenden nach der Persönlichkeit des Bit- tenden und seinen Verhältnissen bestimmt, ob und welche Armen- portion derselbe erhalten solle. Da aber in neuerer Zeit diese Sitzungen in weiteren Zwischenräumen (oft von sechs Monaten) abgehalten wurden, so wurde es daher oft nothwendig, daß die Betheilung ohne auf eine

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