Ratsprotokoll vom 19. Oktober 1860

abzüglich der aus dem ob der ennsi- schen Landesfonde pro 1861 kund- gemachten Vergütung von der Ge- meindekasse bestreiten werde. Hievon sind die Pächter gegen Beibringung des erforderlichen Stempels mittelst Protokollsab- schriften, und das Polizei- und Cassaamt in gleicher Weise zu verständigen. 5656. u. 5657. Die Wirths- und Fleischer Kom- mune um Nachlaß von der auf die Verzehrungssteuer geleg- ten Gemeinde-Umlage pro 1861. Nach dem Erforderniße des in der Gemeinderathssitzung vom 29. August l.J. ad Num 4722 genehmigten Jahres Voranschla- ges für das Verwaltungsjahr 1861 wurde zur vollständigen Bedeckung des Abganges in Gemäßheit des §. 59 der Gemein- deordnung der einhellige Be- schluß gefaßt, daß der abge- fundene Pauschalbetrag der Wirths- und Fleischer-Commune mit dem 20 % Gemeindezuschlage belegt und eingehoben wird, aus welchem Grunde der Ge- meinderath außer Stand ist

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