gemeinderäthlichen Comißion neuerlich geprüften Herstellungen dieser Arbeiten dem Karl Gut- bruner sohin die bezügliche Rest- forderung aus diesem Regulirungs- bau pr. 2033 fl und der Betrag für die neuerlichen Mehrarbeiten im Sinne des Protokolles vom 12. l.Mts. mit 137 fl Zusammen 2170 fl Ö.W. aus der Stadtkassa zu bezahlen. Hierauf entspann sich eine Diskussion an welcher die Herren Gemeinde- Räthe: Werndl, Wickhoff, von Schönthan, Dr. Spängler und Sandböck vornehmlich sich betheiligten und in welcher von den 3 erstgenannten insbesondere der Rechtsstandpunkt der Gemeinde Steyr, nach welchem sie zur Zalung der Mehrherstellungen bei diesem Regulirungsbau nicht verpflichtet sein könne hervorgehoben und dahin geltend gemacht wurde, daß die Gemeinde, welche nach den Bestim- mungen des hohen Statthalterey Erlaßes vom 22. Mai 1857 Z. 8062 nur zur Bestreitung der in selbem bezeichneten Kosten des Spitalberg- Korrektionsbaues die sie auch bereits
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