Der löbliche Gemeinderath wolle, nachdem eine kommißionelle Kollaudirung des SpitalbergCorrektions-Baues zum Zwecke der genauen Ermittlung der nöthigen Herstellungen, welche der Bauersteher Gutbruner unentgeldlich zu leisten habe, und was auf Kosten der Gemeinde zur Vervollständigung der Dauerhaftigkeit und Solidität der Arbeit nach beizustellen sey veranlaßt, und zu Folge Protokoll vom 12. l.Mts., das ich hiermit vortrage, konstatirt und erhoben wurde, daß der Bauersteher Gutbruner die vorschriftsmäßige und bedungene Befestigung der Stangen an den Geländersäulen mit Blei noch zu bewerkstelligen habe, und daß weiters nachträglich die Anbringung schmiedeiserner Stützen zwischen je zwei Säulen im Kostenbetrage von 137 fl nothwendig erscheine, zu beschließen geruhen, es sei nach vollständiger und klagloser, vom k.k. Bezirksbauamte und einer
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