erledigten Pfründen erst in der 2ten Hälfte des Verwaltungs- jahres besetzt werden können. Aus dem Voranschlag des Milden Versorgungsfondes ist klar zu entnehmen, daß bei der Verwal- tung desselben nothwendiger Weise die größte Sparsamkeit eingehalten werden muß. So wünschenswerth es in jeder Hinsicht erscheint, daß mit den alten baufälligen Versorgungs- häusern, nahmentlich mit dem jedes sehr bedeutenden Repara- turs Auslagen erfordernden Bruderhause und dem Bürger- spitale eine Aenderung durch Umbau, oder Verkauf und Neu- bau dieser Häuser geschehe, so wohlthätigen Einfluß eine Natural- verpflegung, wenigstens eines Theiles der Pfründner ausüben würde, so muß in Hinblick auf die mißliche Lage dieses Fondes, jeder derartige Antrag unter- bleiben, bis die Zeit, oder günstige Zufälle (Verloosung der älteren Staatschuldverschrei- bungen) einen solchen Antrag ermöglichen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2