erledigten Pfründen erst in der 2ten Hälfte des Verwaltungsjahres besetzt werden können. Aus dem Voranschlag des Milden Versorgungsfondes ist klar zu entnehmen, daß bei der Verwaltung desselben nothwendiger Weise die größte Sparsamkeit eingehalten werden muß. So wünschenswerth es in jeder Hinsicht erscheint, daß mit den alten baufälligen Versorgungshäusern, nahmentlich mit dem jedes sehr bedeutenden Reparaturs Auslagen erfordernden Bruderhause und dem Bürgerspitale eine Aenderung durch Umbau, oder Verkauf und Neubau dieser Häuser geschehe, so wohlthätigen Einfluß eine Naturalverpflegung, wenigstens eines Theiles der Pfründner ausüben würde, so muß in Hinblick auf die mißliche Lage dieses Fondes, jeder derartige Antrag unterbleiben, bis die Zeit, oder günstige Zufälle (Verloosung der älteren Staatschuldverschreibungen) einen solchen Antrag ermöglichen.
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