Ratsprotokoll vom 29. August 1860

kundgemacht, und die Erinnerungen der Gemeindeglieder hierüber zu Protokoll genommen werden, um bei der durch den Gemeinderath vorzunehmenden Prüfung in Erwägung gezogen zu werden. Nach der Kundmachung ddo 14. August 1860 Z. 4721 ist diese Frist am 28. d. Mts. abgelaufen, ohne daß dießfällige Bemerkungen von Seite der Betheiligten hieramts gemacht worden wären. Das permanente Comité hat demnach in seiner gewöhnlichen Sitzung am 28. d. Mts. den Voranschlag der Stadtgemeinde für das nächste Verwaltungsjahr, das wichtigste Aktenstück worin sich die ganze Thätigkeit der Verwaltung abspiegelt, einer eingehenden und umfaßenden Berathung in allen seinen Details unterzogen, und dasselbe in seinen speziellen Einnahms- und Ausgabsrubriken unvorgreiflich Ihrer endgiltigen Schlußfassung und Feststellung nach dem Grundsatze möglichster

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